Nach Ansicht des wissenschaftlichen Vereins Kompetenzinitiative e. V. verharmlost das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) die Belastung durch Magnetfelder im Auto. Es schreibt am 9. April 2025 in
seiner Pressemitteilung: „Strahlenschutz-Studie: Untersuchte E-Autos halten zum Schutz der
Gesundheit empfohlene Höchstwerte ein
(www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2025/005.html).
Das ist so nicht richtig. Denn in dem Bericht (BfS_2025_3620S82473_T1.pdf), der vom BfS in Auftrag
gegeben wurde, und auf den sich diese Aussage bezieht, heißt es auf S. 386: „Deutlich höhere
Immissionen als beim stationären Fahrbetrieb treten beim Bremsen und Beschleunigen auf, häufig in
Form von transienten Magnetfeldverläufen. In diesen Fällen wurden lokale Überschreitungen der
ICNIRP 1998 Referenzwerte für die Allgemeinbevölkerung in sechs der insgesamt 13 untersuchten
Fahrzeuge mit Elektroantrieb beobachtet.“ Der Bericht weist außerdem darauf hin, dass viele der
Hilfseinrichtungen moderner Autos, wie z.B. die Sitzheizung, noch zusätzlich zur Belastung der
Passagiere beitragen: „Ergänzend zu den Ergebnissen bezüglich der Exposition während des Fahrens
zeigte sich, dass es in den meisten Fahrzeugen (auch beim untersuchten Fahrzeug mit
Verbrennungsmotor) beim Einschalten lokal zu deutlichen Überschreitungen der Referenzwerte für
die Allgemeinbevölkerung kommt. Außerdem wirken auch andere elektrische Verbraucher, die nicht
in unmittelbarem Zusammenhang mit dem elektrischen Antriebssystem stehen, als Ursache für
Magnetfeldimmissionen, die teils sogar deutlich höher sind als jene vom elektrischen Antriebssystem
stammenden.“
Dabei wurden die ICNIRP-Grenzwerte nur zur Vermeidung von Gesundheitsschäden durch kurzzeitige
Belastungen entwickelt. Sie garantieren keinen Schutz bei langfristiger Exposition. Im Gegenteil: Seit
vielen Jahrzehnten kennt man aus international durchgeführten Studien die signifikante Erhöhung
des Risikos, bei Exposition unter Magnetfeldern an einer besonderen Art von Kinderleukämie zu
erkranken (bereits ab Werten von 0,3 – 0,4 Mikrotesla: Geschwentner & Pölzl 2011, Mitarbeiter des
genannten Bundesamtes).[1] Der ICNIRP-Grenzwert von 1998 liegt dagegen bei 600 bis 40.000
Mikrotesla (je nach Frequenz), also bis zum 100.000-Fachen dessen, wo Leukämie aufgetreten ist.
Das zeigt, was uns das Bundesamt zumutet.
[1] Geschwentner D. & Pölzl C. (2011): Ausbau der Stromübertragungsnetze aus Sicht des
Strahlenschutzes. In: UMID. Umwelt und Mensch – Informationsdienst, Nr. 3/2011, Hrsg.: Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI),
Umweltbundesamt (UBA). Berlin.

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