Frankreich hat seit Juni 2025 rund 60 Mobiltelefonmodelle aus dem Verkehr gezogen. Grund dafür sind teils drastische Überschreitungen der zulässigen Strahlungsgrenzwerte.

Die französische Gesundheitsbehörde ANSES (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail) stuft die betroffenen Geräte als gesundheitsgefährdend ein – auch in der Alltagsnutzung. Konkret handelt es sich um Überschreitungen der sogenannten SAR-Werte (Spezifische Absorptionsrate), die angeben, wie viel elektromagnetische Strahlung der menschliche Körper bei der Nutzung eines Geräts aufnimmt und dadurch das Gewebe erwärmt wird.

Laut EU-Richtlinie 2014/53/EU dürfen Mobiltelefone maximal 2 W/kg am Kopf und 4 W/kg am Körper abstrahlen – bei einem realitätsnahen Abstand von 0 mm am Kopf bzw. ≤ 5 mm am Körper. Doch viele Hersteller hielten sich nicht an diese Vorgaben. Im Fall des kürzlich beanstandeten Doogee X98 wurde durch die französische Frequenzbehörde ANFR ein SAR-Wert von 6,25 W/kg festgestellt. Die zivilgesellschaftliche Organisation Phonegate Alert, die seit Jahren auf Missstände in der Geräteprüfung hinweist, ermittelte sogar 12,5 W/kg – mehr als das Dreifache des zulässigen Grenzwerts.

Studienlage seit Jahren alarmierend

Bereits 2016 veröffentlichte ANSES einen Expertenbericht über die Risiken von Mobilfunkstrahlung für Kinder. In einer Vorläuferstudie der ANFR war aufgefallen, dass fast 90 Prozent der getesteten Handys die geltenden SAR-Grenzwerte unter realen Nutzungsbedingungen überschritten. 2019 folgte ein weiterer ANSES-Bericht, der sich explizit mit den Risiken körpernah getragener Mobiltelefone für die allgemeine Bevölkerung beschäftigte.

EU-Kommission: Marktüberwachung ist nationale Pflicht

Auf europäischer Ebene findet Phonegate Alert inzwischen Gehör. Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte im Herbst 2023 die Relevanz der Vorwürfe und verwies auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten: „Mobiltelefone, die nicht der Funkanlagenrichtlinie (RED) entsprechen, dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Die Verantwortung für Marktüberwachung liegt bei den nationalen Behörden.“ Damit stehen auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. die Bundesnetzagentur (BNA) in der Pflicht. Sie müssen den gesetzlichen Aufgaben nachkommen, den Gesundheits- und Verbraucherschutz sicherzustellen – etwa durch SAR-Nachmessungen unter realistischen Bedingungen und die Veröffentlichung der Ergebnisse.

USA senken Messabstand

Auch international wächst das Bewusstsein für unzureichende Prüfbedingungen. Im April 2025 beschloss die US-amerikanische FCC (Federal Communications Commission), den bislang üblichen Testabstand von 15 mm auf unter 5 mm zu reduzieren – ein wichtiger Schritt, um der realen Belastung bei Hosentaschennutzung oder direktem Körperkontakt näherzukommen. Deutschland hingegen setzt noch immer auf überholte Teststandards und unzureichende Marktüberwachung.

Kompetenzinitiative fordert: Jetzt handeln!

Angesichts der aktuellen Entwicklungen fordert die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie in einem offenen Brief an die Bundesämter:
• Regelmäßige unabhängige SAR-Nachmessungen auf dem deutschen Markt
• Rückrufmaßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen
• Aktualisierung der Prüfmethoden, insbesondere des Testabstands
• Überarbeitung der Grenzwerte, um auch nichtthermische Risiken angemessen zu berücksichtigen.

Denn eines ist klar: Die geltenden Vorschriften wurden nicht entwickelt, um die tatsächliche Belastung im Alltag zu prüfen – sondern vor allem unter Annahmen, die kaum mehr dem heutigen Nutzungsverhalten entsprechen. Für einen zeitgemäßen Gesundheitsschutz müssen Behörden wie das BfS bzw. die BNA endlich handeln.

Die Kompetenzinitiative hat entsprechende Schreiben den zuständigen Stellen (Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesnetzagentur) zugeleitet (siehe PDF).

Quellen:

• https://phonegatealert.org/en/the-doogee-x98-smartphone-banned-in-
france/

• ANSES (2016): Exposure to radiofrequencies and child health
• ANSES (2019): Téléphones mobiles portés près du corps et santé
• Phonegate Alert (2023): European Commission confirms Phonegate Alert’s call
• EU-Richtlinie 2014/53/EU: Link zur Richtlinie

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