Die Kompetenzinitiative e.V.
Wir engagieren uns für eine Funkwende, damit die umwelt- und gesundheitsschädliche Belastung durch Smartphones, WLAN, Funktechnik etc. stark reduziert wird. Darüber wollen wir aufklären und strahlungsarme , fortschrittliche Technologien fördern.
FAQ Häufige Fragen
Mobilfunkstrahlung kann auf verschiedene Weise in die Biologie des Körpers eingreifen. Während die schädliche Wärmewirkung der Mikrowellenstrahlung durch die aktuellen Grenzwerte verhindert wird, werden die verschiedenen nichtthermischen (biologischen) Effekte und Wirkungen nicht berücksichtigt.
Dazu gehören oxidative Prozesse, Schäden am Erbgut, die Beeinflussung des Nervensystems und die Förderung von Entzündungsreaktionen.
Unsere Initiative fordert daher deutlich strengere Grenzwerte, eine überprüft unabhängige Forschung und eine sehr viel strengere Gesetzgebung
für den Gesundheitsschutz vor dieser technischen Strahlung, die im Rahmen der Evolution lebender Systeme nicht vorgesehen war.
Mobilfunkstrahlung bezeichnet schwingende elektrische und magnetische Felder, die sich im Raum ausbreiten. Meist werden Frequenzen benutzt, die 700 bis 3600 Millionen Mal in der Sekunde schwingen, je nach Netz (2G, 3G, 4G, 5G). Bei anderen Anwendungen als Mobilfunk, z. B. beim Kfz-Abstandsradar, kommen auch weit höhere Schwingungszahlen (Frequenzen) vor. Die Zahl der Schwingungen pro Sekunde misst man in Hertz (Hz). 1 MHz bezeichnet 1 Million Schwingungen pro Sekunde, 1 GHz eine Milliarde.
Mobilfunkstrahlung kann auf verschiedene Weise auf Lebewesen einwirken, z. B. dadurch, dass sie Molekülschwingungen anregt.
Die immer stärker werdende Strahlenbelastung schädigt den Organismus von Mensch und Tier zunehmend und in einem komplexen biologischen Zusammenspiel aus
verschiedensten Faktoren.
Mobilfunkstrahlung kann auf verschiedene Weise in die Biologie des Körpers eingreifen. Während die schädliche Wärmewirkung der Mikrowellenstrahlung durch die aktuellen Grenzwerte verhindert wird, werden die verschiedenen nichtthermischen (biologischen) Effekte und Wirkungen nicht berücksichtigt.
Dazu gehören oxidative Prozesse, Schäden am Erbgut, die Beeinflussung des Nervensystems und die Förderung von Entzündungsreaktionen.
Unsere Initiative fordert daher deutlich strengere Grenzwerte, eine überprüft unabhängige Forschung und eine sehr viel strengere Gesetzgebung für den Gesundheitsschutz vor dieser technischen Strahlung, die im Rahmen der Evolution lebender Systeme nicht vorgesehen war.
Strahlenquellen:
✓ Smartphones
✓ Mobilfunkmasten
✓ (Funk)telefone
✓ W-Lan
✓ Smartwatches, Bluetooth-Geräte etc.
Erbgutschäden:
Elektromagnetische Felder (EMF) können genetische Informationen beeinflussen und Chromosomenschäden verursachen.
Entwicklungsschäden:
In einem gewissen Entwicklungsstadium kann Funkstrahlung bei Embryonen auch Entwicklungsschäden (Missbildungen) verursachen, ohne dass die Erbsubstanz geschädigt ist (teratogene Schäden).
Erhöhtes Krebsrisiko:
verschiedene Tumore, u. a Gehirntumore wie Glioblastome können mit häufigerer Nutzung von Mobiltelefonen zusammenhängen.
Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit:
Studien zeigen, dass Strahlung die Qualität und Anzahl von Spermien verringern kann.
Neurologische Störungen:
Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Gedächtnisstörungen und Konzentrationsprobleme werden häufig als mögliche Folgen beschrieben.
Elektrosensibilität:
In Doppelblindstudien konnte belegt werden, dass Personen, die sich selbst als Elektrosensibel bezeichneten tatsächlich eine überhöhte Herzfrequenz hatten, selbst wenn Sie nicht wussten, dass der Funk zu diesem Zeitpunkt
aktiviert wurde.
Schäden an der Umwelt:
Neben der direkten Gefährdung von Menschen sind auch Tiere und Pflanzen betroffen, da elektromagnetische Felder u. a. die Orientierung und das Verhalten
beeinflussen können.
Der deutschen Politik und der Europäischen Union sind bekannt, dass intensive Mobilfunkstrahlung wegen der Erwärmung im Organismus schädlich ist. Deshalb wurden gesetzlich verbindliche Grenzwerte zum Schutz vor schädlicher Erwärmung festgelegt.
Europäische Union
Die EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 legt die Basis für die Grenzwerte nichtionisierender Strahlung in der EU fest und bezieht sich auf die spezifische Absorptionsrate (SAR) und elektrische Feldstärke.
Für die allgemeine Bevölkerung gilt ein SAR von maximal 2 W/kg (gemittelt über 10 g Gewebe) für Mobilfunkgeräte. Diese Empfehlung ist nicht verbindlich.
Deutschland
In Deutschland sind die Grenzwerte für elektromagnetische Felder (EMF) durch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) geregelt. Diese Verordnung regelt den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern nur bei ortsfesten Mobilfunkanlagen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz, z. B.:
• Frequenzbereich 900 MHz: 41 V/m elektrische Feldstärke.
• Frequenzbereich 1800 MHz: 58 V/m elektrische Feldstärke .
Leider schützen diese Grenzwerte lediglich vor thermischen Wirkungen und nicht vor den sogenannten athermischen (biologischen) Wirkungen, die bereits sehr weit unterhalb der Grenzwerte vorkommen. Länder wie die Schweiz und Italien haben deshalb teilweise strengere Vorsorgewerte eingeführt (z. B. 4–6 V/m für
sensible Bereiche).
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), stufte im Jahr 2011 hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie bei der Mobilfunknutzung auftreten, als “möglicherweise krebserregend für den Menschen” (Kategorie 2B) ein. Diese Einstufung basierte auf begrenzten Hinweisen aus humanen Studien und ausreichenden Hinweisen aus tierexperimentellen Studien.
Die Einstufung erfolgte vor allem auf Grundlage epidemiologischer Studien, die ein erhöhtes Risiko für Gliome (eine Art von Hirntumor) bei intensiver und langjähriger Handynutzung nahelegten. Die Bewertung bezieht sich auf die Hochfrequenzstrahlung, die von Mobiltelefonen und anderen drahtlosen Geräten wie WLAN, Bluetooth und Mobilfunkmasten ausgesendet wird.
Neuere Erkenntnisse – insbesondere aus großen, qualitativ hochwertigen Studien an Tieren – belegen die Krebswirksamkeit der Mobilfunkstrahlung bereits weit unterhalb derzeitiger Grenzwerte.
Eine Internationale Expertengruppe fordert daher eine Höherstufung in „wahrscheinlich krebserregend“ und sogar noch höher.
Obwohl die gesundheitlichen Schäden von Mobilfunk immer wieder angezweifelt wurden, halten sich die Versicherungen sehr zurück und versichern bereits seit 2008 keine Mobilfunkschäden mehr. Sie gehen selbst davon aus, dass in
Zukunft womöglich wissenschaftliche Erkenntnisse dafür sorgen, dass Zahlungen auf die Versicherung zukommen könnten.
Wie bereits im Abschnitt zur WHO erwähnt, ist der wissenschaftliche Diskurs zum Thema Mobilfunkstrahlung nicht einheitlich und nicht abgeschlossen. In der Forschung existieren eine Vielzahl von Studien, die teils beruhigende, teils alarmierende Ergebnisse liefern. Wir verstehen, dass diese widersprüchlichen Aussagen für den Laien schwer nachvollziehbar sein können. Trotzdem möchten wir Sie einladen, sich mit unserer Position auseinanderzusetzen.
Wissenschaft lebt von der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Ansichten, und solche Auseinandersetzungen sind in der Forschung üblich. Als Teil dieses internationalen Diskurses erkennen wir, dass wissenschaftliche Aussagen auch dadurch gefärbt sind, ob sie wirtschaftlich abhängig erzeugt werden oder nicht. Eine nicht auf ihre Unabhängigkeit geprüfte und nicht legitimierte kleine Gruppe von Wissenschaftlern (wie sie auch in Deutschland zu Bewertung der Wirkungen herangezogen wird) kann keine repräsentative wissenschaftliche Meinung widerspiegeln.
Daher möchten wir unseren Standpunkt einbringen und darauf aufmerksam machen, dass es seit vielen Jahren bekannt ist, dass Mobilfunkstrahlung potenziell schädliche Auswirkungen auf
den menschlichen Organismus haben kann. Auch wenn noch nicht alle biologischen Wirkmechanismen vollständig verstanden sind, so sind die Auswirkungen auf zelluläre Prozesse und andere heute soweit ergründet und belegt, dass
trotz Bedarf nach weiterer intensiver Forschung die Strahlenbelastung nach dem Prinzip des rechtlichen Gefahrenschutzes begrenzt und zur gesundheitlichen Vorsorge so gering wie möglich
gehalten wird.
Sie können sich auf der folgenden Unterseite genauer informieren:
Im weitesten Sinne hat der Mobilfunk, WLAN etc. die Funktion, Endgeräte mit Internet zu versorgen. Nicht der Funk als solches ist also das Anliegen der Nutzer, sondern eine gute Daten-Versorgung. Diese kann aber auch über verschiedene technische Möglichkeiten strahlungsarm geschehen:
• Niedrigstrahlende Mobilfunksender besser anordnen (kleine Netze), um 100 Mikrowatt pro Quadratmeter außen als Richtwert einzuhalten.
• Kabelverbindungen statt Funk. Ethernet und vor allem Glasfaser ist verwenden.
• „Der Abstand ist dein Freund“ als Maxime bei der Nutzung sämtlicher Sendeeinrichtungen. Beispielsweise Router in Schulen an höheren Decken einige Meter entfernt von den Schülern anbringen, möglichst geringe Sendeleistungen einstellen.
• WLAN und Handys nachts ausschalten. Geräte im Flugmodus nutzen, wann immer keine Internetverbindung nötig ist.
• Beim Kauf von Geräten sollte auf die Möglichkeit zur Deaktivierung von Funkverbindungen geachtet werden.
• Einsatz der gesundheitsunschädlichen Li-Fi “Lichtfunk”-Technik insbesondere in Innenräumen (per LED oder Infrarot).
Unserer ATHEM-3-Studie
Gesundheitliche Gefahren
durch Mobilfunk
Unter der Leitung von Prof. Dr. med. Wilhelm Mosgöller von der Medizinischen Universität Wien
Informationen im Überblick
Forschungsergebnisse zeigen auf, dass starke Mobilfunkstrahlung mit gesundheitlichen Problemen verbunden ist.