Wir haben jetzt ein Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland begonnen, um das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) u. a. durch eine drastische Verschärfung der Grenzwerte durchzusetzen – als Voraussetzung für Gesundheit, Teilhabe und Selbstbestimmung in einer digitalen Gesellschaft.
Wir wollen erreichen, dass die Erkenntnisse unabhängiger Wissenschaftler zur Überprüfung und Ergänzung der gesetzlichen Grundlage (Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV) führen. Dies betrifft insbesondere die nicht-thermischen Wirkungen elektromagnetischer Felder (wie oxidativer Stress, Krebserzeugung oder Fruchtstörungen, die die Fortpflanzung beeinträchtigen).
Wir bringen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit praktisch zur Anwendung: mit konkreten, überprüfbaren Lösungen und starken Partnerschaften.