Bundesamt verharmlost die Belastung durch Magnetfelder im Auto

Nach Ansicht des wissenschaftlichen Vereins Kompetenzinitiative e. V. verharmlost das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Belastung durch Magnetfelder im Auto. Es schreibt am 9. April 2025 in seiner Pressemitteilung: „Strahlenschutz-Studie: Untersuchte E-Autos halten zum Schutz der Gesundheit empfohlene Höchstwerte ein
(https://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2025/005.html).
Das ist so nicht richtig. Denn in dem Bericht (BfS_2025_3620S82473_T1.pdf), der vom BfS in Auftrag gegeben wurde, und auf den sich diese Aussage bezieht, heißt es auf S. 386: „Deutlich höhere Immissionen als beim stationären Fahrbetrieb treten beim Bremsen und Beschleunigen auf, häufig in Form von transienten Magnetfeldverläufen. In diesen Fällen wurden lokale Überschreitungen der ICNIRP 1998 Referenzwerte für die Allgemeinbevölkerung in sechs der insgesamt 13 untersuchten Fahrzeuge mit Elektroantrieb beobachtet.“ Der Bericht weist außerdem darauf hin, dass viele der Hilfseinrichtungen moderner Autos, wie z.B. die Sitzheizung, noch zusätzlich zur Belastung der Passagiere beitragen: „Ergänzend zu den Ergebnissen bezüglich der Exposition während des Fahrens
zeigte sich, dass es in den meisten Fahrzeugen (auch beim untersuchten Fahrzeug mit Verbrennungsmotor) beim Einschalten lokal zu deutlichen Überschreitungen der Referenzwerte für die Allgemeinbevölkerung kommt. Außerdem wirken auch andere elektrische Verbraucher, die nicht
in unmittelbarem Zusammenhang mit dem elektrischen Antriebssystem stehen, als Ursache für Magnetfeldimmissionen, die teils sogar deutlich höher sind als jene vom elektrischen Antriebssystem stammenden.“
Dabei wurden die ICNIRP-Grenzwerte nur zur Vermeidung von Gesundheitsschäden durch kurzzeitige Belastungen entwickelt. Sie garantieren keinen Schutz bei langfristiger Exposition. Im Gegenteil: Seit vielen Jahrzehnten kennt man aus international durchgeführten Studien die signifikante Erhöhung des Risikos, bei Exposition unter Magnetfeldern an einer besonderen Art von Kinderleukämie zu erkranken (bereits ab Werten von 0,3 – 0,4 Mikrotesla: Geschwentner & Pölzl 2011, Mitarbeiter desgenannten Bundesamtes). Der ICNIRP-Grenzwert von 1998 liegt dagegen bei 600 bis 40.000 Mikrotesla (je nach Frequenz), also bis zum 100.000-Fachen dessen, wo Leukämie aufgetreten ist. Das zeigt, was uns das Bundesamt zumutet. [1]
[1] Geschwentner D. & Pölzl C. (2011): Ausbau der Stromübertragungsnetze aus Sicht des Strahlenschutzes. In: UMID. Umwelt und Mensch – Informationsdienst, Nr. 3/2011, Hrsg.: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI), Umweltbundesamt (UBA). Berlin.
