Fundierter Verdacht auf Gesundheitsschäden

Offener Brief vom 24.05.2007
An den Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission
Prof. Dr. W.-U. Müller c/o Universitätsklinikum Essen
Institut für Medizinische Strahlenbiologie

Fundierter Verdacht auf Gesundheitsschäden durch Hochfrequenzexposition bei einer Vielzahl von Menschen weit unterhalb der gültigen Grenzwerte [37 KB]

Sofortige Vorortuntersuchungen geboten, wegen Gefahr im Verzug!

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

- gestatten Sie dass wir uns im Namen vieler Kollegen direkt an Sie wenden.

Sämtliche Landes- und Bundesbehörden berufen sich auf die Stellungnahme der SSK aus dem Jahr 2001 und bleiben untätig trotz einer Vielzahl von ärztlichen Mitteilungen über Krankheitshäufungen im Umkreis von Mobilfunksendern.

Ab 1992 wurden Mobilfunk- und Richtfunkanlagen errichtet und in Betrieb genommen. Heute besteht ein dichtes Mobilfunknetz in ganz Deutschland.

Ab 1994 beobachteten niedergelassene Ärzte Krankheitshäufungen an Standorten und teilten dies den zuständigen Behörden mit.

Bis zum Jahr 2000 hatten sich mehrere Hundert Betroffene hilfesuchend an das Bundes-umweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz gewandt. (mündliche Aussage von Dr. A. Böttger anlässlich der Verbändeanhörung im BMU am 10.05.2000). Wurde die SSK hierüber informiert?

Als Beispiel sei Familie B. (Kasuistik Nr. 02) genannt, die 1999 schlagartig erkrankte. Der behandelnde Arzt hatte in der Stellungnahme geschrieben:

„Jeder einzelne Befund wäre möglicherweise nicht beweisend für eine ursächliche Wirkung der gepulsten Hochfrequenzstrahlung. In der Gesamtschau lässt sich jedoch eine gesundheitsschädigende Wirkung der Hochfrequenzstrahlung, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, annehmen.“

Keine Behörde und kein Umweltmediziner versuchten diesen Fall zu klären. Es liegen viele derartige Fälle (auch Frühberentungen) vor, in welchen ein sicherer Kausalzusammenhang zwischen HF-Exposition und Erkrankung vorliegt.

In der Mitte der neunziger Jahre kommen Telefone mit DECT-Standard auf den Markt. Der DECT-Standard wird zugelassen, obwohl es keine Studien über die Auswirkung auf dauerexponierte Nutzer (vom Säugling bis zum kranken Menschen) gibt. Auf eine Anfrage teilt das Landesamt für Umwelt (LfU), Bayern, am 12.08.04 mit:

„Wie besprochen erhalten Sie anbei Informationen zu DECT-Telefonen und zu wissen-schaftlichen Arbeiten zur Wirkung von elektromagnetischen Feldern. Speziell nur auf DECT-Telefone zugeschnittene Untersuchungen sind uns nicht bekannt.“

In der Empfehlung der Strahlenschutzkommission vom Jahr 2001 heißt es: „Die SSK kommt zu dem Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Hinblick auf nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen, die Zweifel an der wissenschaftlichen Bewertung aufkommen lassen, die den Schutzkonzepten der ICNIRP bzw. der EU-Ratsempfehlung zugrunde liegt.“

Wir können diese Aussage nicht nachvollziehen. Wie konnte sich diese Stellungnahme auf Auswertung von Studien gründen, wenn die entscheidende Fragestellung – mögliche Auswirkungen einer Dauerexposition mit gepulsten hochfrequenten elektromagnetischen Feldern - gar nicht Gegenstand von Studien war?

Ab 2001 wurden einzelne epidemiologische Untersuchungen veröffentlicht:

Santini, R.et al. (2001, 2002, 2003), Hutter, H-P., Moshammer, H., Kundi, K. (2002), Navarro, E.A, et al. (2003),: Oberfeld, G. et al. (2004), , Hutter, H-P., Moshammer, H., Wallner, P., Kundi, M. (2006), Abdel-Rassoul, G. et al. (2006). Diese finden das gehäufte Auftreten von Krankheitssymptomen bei dauerexponierten Menschen.

Zwei Studien (Eger, H., Hagen, K.U., Luca, B., Vogel, P., Voit, H. (2004), Wolf R., Wolf D., 2004) zeigen Hinweise auf eine erhöhte Krebsinzidenz. Von Dr. J. Walker, England, wurden sieben Tumorcluster gefunden, wobei es bereits zu Mastabschaltung kam (u.a. Zeitungsbericht in The Sunday Times vom 22.04.07).


Damit ist die Schutzeignung der Grenzwerte in Frage gestellt.

Im Dezember 2005 wendete sich der Ärztliche Qualitätszirkel an Minister Gabriel mit der dringenden Bitte Vorortuntersuchungen zu veranlassen.

Anlässlich eines Fachgesprächs 02.08.06 im Bundesamt für Strahlenschutz wurden Unterlagen über viele Mobilfunkgeschädigte übergeben und die Bitte wiederholt.

Seit März 2007 liegen auch ausführliche umweltmedizinische Kasuistiken vor.

Trotzdem veranlassen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium nicht die notwendigen Vorortuntersuchungen. Der alleinige Verweis auf das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm ist weder statthaft noch ärztlich vertretbar.

Am 16.05.07 sind per Einschreiben 10 umweltmedizinische Fallbeschreibungen an Sie abgesandt worden. Diesen Kasuistiken können Sie entnehmen, wie Ernst die Lage für viele Menschen ist. Aus ärztlicher Sicht ist sofortiges Handeln geboten. Der schwerwiegende Verdacht bedarf umgehender Klärung durch Vorortuntersuchungen mit und ohne Hochfrequenzexposition.

Daher bitten wir Sie, dies unverzüglich unter Hinzuziehung von Ärzten verschiedener Fach-richtungen zu veranlassen. Physiker, Biologen und Techniker haben nicht die notwendige Fachkompetenz, um Erkrankungen von Menschen zu beurteilen.

Wir sind zu jeglicher Mithilfe bereit.

In äußerster Sorge

Dr. med. C.Waldmann- Selsam - Dr. med. Horst Eger

Prof. Dr. med. Karl Hecht - Dr. med. Markus Kern - Dr. med. Hans-C. Scheiner


Anlagen: Schreiben des Qualitätszirkels 12/05

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